PRIVACY


Vertraulichkeit der Erhobenen Informationen

Alle Informationen, Bewertungen, visuelle Aufnahmen oder schriftliche Texte, die einer Person und/oder einer Institution zugeordnet werden, werden vom Psychologen vertraulich behandelt.

  • Der Psychologe ist verpflichtet, die Zustimmung der betroffenen Person einzuholen, bevor er ihre Stimme und/oder ihr Bild aufnimmt.
  • Der Psychologe teilt vertrauliche Informationen, die er erhalten hat, nur zu wissenschaftlichen oder beruflichen Zwecken und nur mit Fachleuten. Dabei werden der Name und Details, wenn nötig, vertraulich behandelt. Der Psychologe gibt keine persönlichen Informationen, die er in der beruflichen Beziehung mit den Klienten erlangt hat, an die Medien weiter und duldet nicht, dass Klienten, die psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen haben, in den Medien bloßgestellt werden. Der Psychologe gibt in schriftlichen und mündlichen Berichten, während der Supervision und in Konsultationen nur die Informationen weiter, die für den jeweiligen Kommunikationszweck notwendig sind.
  • Der Psychologe kann persönliche Informationen einer Person nur dann an die zuständigen Behörden weitergeben, wenn er die Zustimmung der betreffenden Person oder Institution beziehungsweise des Erziehungsberechtigten erhalten hat.
  • Das Prinzip der Vertraulichkeit kann in folgenden Fällen außer Acht gelassen werden:
    • Wenn die betreute Person sich selbst, dem Psychologen oder anderen Menschen Schaden zugefügt hat oder dies zu tun droht.
    • Wenn die betreute Person unter 18 Jahre alt ist oder wenn es sich um eine minderjährige Person, einen älteren Menschen ohne strafrechtliche Verantwortung oder eine behinderte Person handelt.
  • Der Psychologe plant seine psychologischen Kenntnisse und seine Anwendung so, dass sie der betreuten Person oder Institution den größtmöglichen Nutzen bringen und vermeidet Situationen, die ihr schaden könnten.
  • Der Psychologe bemüht sich um Bewusstsein für seine Rolle in der beruflichen Beziehung sowie für seine eigenen persönlichen Bedürfnisse, Einstellungen und Werte und nutzt seine Macht und seinen Status nicht, um das Vertrauen und die Bindung der betreuten Person und/oder Institution auszunutzen.
  • Der Psychologe ist sich bewusst, dass Nähe und Sexualität die Beziehung zu den betreuten Personen direkt oder indirekt beeinflussen können. In diesem Zusammenhang vermeidet er es, eine persönliche oder sexuelle Beziehung zu den betreuten Personen aufzubauen, da solche Beziehungen die notwendige berufliche Distanz verringern, die professionelle Beziehung schädigen, zu Interessenskonflikten und Missbrauch führen und vor allem der betreuten Person schaden können. Aus diesem Grund macht der Psychologe keine sexuellen Andeutungen, belästigt die betreuten Personen nicht und geht keine sexuelle Beziehung mit ihnen ein.
  • Der Psychologe nutzt seine psychologischen Kenntnisse nicht als Druckmittel. Er vermeidet jegliche Handlungen, die als Bedrohung verstanden werden könnten:
    • Er zwingt niemanden zur Preisgabe von Informationen oder zur Abgabe von Geständnissen. Bei der Durchführung von Untersuchungen erklärt er im Vorfeld seinen Zweck und holt die Zustimmung der betroffenen Person ein.
    • Er zwingt niemanden dazu, seine Weltanschauung, sexuelle Vorlieben, politischen, religiösen oder moralischen Überzeugungen preiszugeben, zu leugnen oder zu ändern.
    • Der Psychologe versucht, die Verwendung seiner psychologischen Kenntnisse durch andere zu verhindern, wenn diese zu den oben genannten Zwecken genutzt werden könnten und er darüber informiert ist.
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