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Vertraulichkeit der Erhobenen
Informationen
Alle Informationen, Bewertungen,
visuelle Aufnahmen oder schriftliche Texte, die
einer Person und/oder einer Institution zugeordnet werden,
werden vom
Psychologen vertraulich behandelt.
- Der Psychologe ist verpflichtet, die
Zustimmung der betroffenen Person
einzuholen, bevor er ihre Stimme und/oder ihr Bild
aufnimmt.
- Der Psychologe teilt vertrauliche
Informationen, die er erhalten hat, nur zu
wissenschaftlichen oder beruflichen Zwecken und nur mit
Fachleuten. Dabei
werden der Name und Details, wenn nötig, vertraulich
behandelt. Der
Psychologe gibt keine persönlichen Informationen, die er
in der beruflichen
Beziehung mit den Klienten erlangt hat, an die Medien
weiter und duldet
nicht, dass Klienten, die psychotherapeutische Hilfe in
Anspruch genommen
haben, in den Medien bloßgestellt werden. Der Psychologe
gibt in schriftlichen
und mündlichen Berichten, während der Supervision und in
Konsultationen
nur die Informationen weiter, die für den jeweiligen
Kommunikationszweck
notwendig sind.
- Der Psychologe kann persönliche
Informationen einer Person nur dann an die
zuständigen Behörden weitergeben, wenn er die Zustimmung
der betreffenden
Person oder Institution beziehungsweise des
Erziehungsberechtigten erhalten
hat.
- Das Prinzip der Vertraulichkeit kann in
folgenden Fällen außer Acht gelassen
werden:
- Wenn die betreute Person sich
selbst, dem Psychologen oder anderen
Menschen Schaden zugefügt hat oder dies zu tun
droht.
- Wenn die betreute Person unter
18 Jahre alt ist oder wenn es sich um
eine minderjährige Person, einen älteren
Menschen ohne
strafrechtliche Verantwortung oder eine
behinderte Person handelt.
- Der Psychologe plant seine
psychologischen Kenntnisse und seine Anwendung
so, dass sie der betreuten Person oder Institution den
größtmöglichen Nutzen
bringen und vermeidet Situationen, die ihr schaden
könnten.
- Der Psychologe bemüht sich um
Bewusstsein für seine Rolle in der beruflichen
Beziehung sowie für seine eigenen persönlichen
Bedürfnisse, Einstellungen
und Werte und nutzt seine Macht und seinen Status nicht,
um das Vertrauen
und die Bindung der betreuten Person und/oder
Institution auszunutzen.
- Der Psychologe ist sich bewusst, dass
Nähe und Sexualität die Beziehung zu
den betreuten Personen direkt oder indirekt beeinflussen
können. In diesem
Zusammenhang vermeidet er es, eine persönliche oder
sexuelle Beziehung zu
den betreuten Personen aufzubauen, da solche Beziehungen
die notwendige
berufliche Distanz verringern, die professionelle
Beziehung schädigen, zu
Interessenskonflikten und Missbrauch führen und vor
allem der betreuten
Person schaden können. Aus diesem Grund macht der
Psychologe keine
sexuellen Andeutungen, belästigt die betreuten Personen
nicht und geht keine
sexuelle Beziehung mit ihnen ein.
- Der Psychologe nutzt seine
psychologischen Kenntnisse nicht als Druckmittel.
Er vermeidet jegliche Handlungen, die als Bedrohung
verstanden werden
könnten:
- Er zwingt niemanden zur Preisgabe
von Informationen oder zur Abgabe
von Geständnissen. Bei der Durchführung von
Untersuchungen erklärt
er im Vorfeld seinen Zweck und holt die Zustimmung
der betroffenen
Person ein.
- Er zwingt niemanden dazu, seine
Weltanschauung, sexuelle Vorlieben,
politischen, religiösen oder moralischen
Überzeugungen preiszugeben,
zu leugnen oder zu ändern.
- Der Psychologe versucht, die
Verwendung seiner psychologischen Kenntnisse
durch andere zu verhindern, wenn diese zu den oben
genannten Zwecken
genutzt werden könnten und er darüber informiert
ist.
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